Auch die BVE sieht keinen Anlass, von der Beurteilung durch das beco als kantonale Fachbehörde abzuweichen, zumal innen aufgestellte Luftwärmepumpen lärmmässig in der Regel unproblematisch sind. Die geänderte Luft- Wasser-Wärmepumpe ist aus Sicht des Lärmschutzes nicht zu beanstanden.