d) Die BVE holte beim beco zum neuen Standort der Luft-Wasser-Wärmepumpe einen Lärmbericht ein. In seiner Stellungnahme vom 25. August 2016 kommt das beco zum Schluss, dass der geltende Vorsorgewerte von 33 dB(A) nachts an den relevanten Immissionspunkten überall mit grosser Reserve eingehalten ist und weitere Vorsorgemassnahmen nicht nötig sind. Die Beschwerdeführenden haben gegen die Lärmbeurteilung des beco keine Einwände vorgebracht. Auch die BVE sieht keinen Anlass, von der Beurteilung durch das beco als kantonale Fachbehörde abzuweichen, zumal innen aufgestellte Luftwärmepumpen lärmmässig in der Regel unproblematisch sind.