was sie zu Recht auch nicht vorbringen. Eine Aufhebung des Entscheids und Rückweisung an die Vorinstanz aufgrund dieses Verfahrensfehlers käme einem Verfahrensleerlauf gleich. Indem die Beschwerdegegnerin mit der Projektänderung die Luft-Wasser- Wärmepumpe innerhalb des Gebäudes plant, ist die Frage der Einhaltung des Grenzabstands hinfällig geworden (vgl. Erwägung 3). Auch entstehen den Beschwerdeführenden keine finanziellen Nachteile; die Verfahrenskosten werden der Beschwerdegegnerin auferlegt (vgl. Erwägung 4). 3. Projektänderung / Luft-Wasser-Wärmepumpe