Neu war ausserdem, dass nur noch eine Anlage zur Beheizung des Doppel-einfamilienhauses vorgesehen war. Ursprünglich waren nach dem Grundrissplan des Untergeschosses (Massstab 1:100 mit Datum vom 22. Oktober 2015) für beide Haushälften je eine oberirdische und aussenliegende Luft-Wasser-Wärmepumpe nördlich der Hauptbaute geplant. Die Beschwerdeführenden erhielten die geänderten Unterlagen zur Luft-Wasser-Wärmepumpe am 2. März 2016 mit einer Frist für Schlussbemerkungen bis zum 18. März 2016. Mit Schreiben vom 16. März 2016 nahmen die Beschwerdeführenden erstmals zur neuen Situation Stellung. Sie rügten unter anderem die Verletzung des Grenzabstands.