4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Zudem holte es beim beco (Berner Wirtschaft) einen Lärmbericht zur Projektänderung ein. Die Parteien konnten zur Projektänderung Stellung nehmen. Sie erhielten ausserdem Gelegenheit, sich zum Ergebnis des Beweisverfahrens zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten die Gemeinde und die Beschwerdegegnerin Gebrauch. Der Regierungsstatthalter von Thun verzichtete auf die Einreichung von Schlussbemerkungen.