3. Mit Schreiben vom 28. Juli 2016 beantragt die Beschwerdegegnerin, dem Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Thun vom 19. Mai 2016 sei stattzugeben. Gleichzeitig reichte sie bezüglich dem Standort der Luft-Wasser- Wärmepumpe eine Projektänderung ein. In der Stellungnahme vom 28. Juli 2016 beantragt der Regierungsstatthalter von Thun die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Gemeinde stellte im Schreiben vom 14. Juli 2016 keinen förmlichen Antrag.