Der Anbau käme zudem in den freien Raum zwischen den drei Doppel-Einfamilienhäuser und dem Schlossareal zu stehen. Die Freihaltung dieses Raumes von Bauten ist jedoch zentral, da sich solche störend auf das Schloss bzw. die Baugruppe E auswirken und die von der KDP beschriebenen prägnanten Sichtachsen auf die Schlossmauer, die dahinter liegenden Schlossgebäude und das Bauernhaus auf der Nachbarparzelle gefährden. Damit würden die Baudenkmäler und deren Umgebung beeinträchtigt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der geplante Anbau an sich schlicht gestaltet ist und farblich zum restlichen Gebäude zu passen scheint.