k) Zusammenfassend sieht die BVE keine Veranlassung, von der nachvollziehbaren und überzeugenden Einschätzung der KDP sowie der Beurteilung der Gemeinde abzuweichen. Der geplante Anbau würde nicht bloss eine geringfügige Störung der bestehenden Einheitlichkeit bzw. Unauffälligkeit der drei Doppel-Einfamilienhäuser bewirken, sondern einen erheblichen Gegensatz zur bestehenden Bebauungsstruktur mit sich bringen und nicht zu einer guten Gesamtwirkung führen. Der Anbau käme zudem in den freien Raum zwischen den drei Doppel-Einfamilienhäuser und dem Schlossareal zu stehen.