Es trifft sodann zwar zu, dass das Haus der Beschwerdeführenden seit Inkrafttreten des neuen, vorliegend anwendbaren Zonenplans am 26. April 2011 nicht mehr im Ortsbildschutzgebiet liegt. Ein Teil der betreffenden Parzelle befindet sich aber nach wie vor im Perimeter des Ortsbildschutzgebiets E. Hinzu kommt, dass sich der Perimeter des Schutzgebietes Schloss und Umgebung im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision nicht verändert hat.