h) Die Beschwerdeführenden bringen weiter vor, die Grünfläche zur Schlossmauer sei schon immer unterschiedlich gewesen und die Gartengestaltung könne von den Bewohnern der jeweiligen Doppel-Einfamilienhäuser frei bestimmt werden. Der geplante Anbau würde sich hinsichtlich Farbe und Baustil im Gesamterscheinungsbild der verschiedenen Häuser entlang der Schlossmauer zudem deutlich unterordnen.