Ebenso würde mit dem Anbau die virtuelle „Baulinie“ überschritten; diese bezieht sich nämlich nicht auf den südseitigen Abschluss des Sitzplatzes, sondern auf die südliche Fassade des Gebäudes selbst. Der geplante Anbau würde daher die Grünfläche bzw. den Freiraum zur Schlossmauer sehr wohl beeinträchtigen und damit auch die von der KDP erwähnten, RA Nr. 110/2016/86 11