Die Beschwerdeführenden machen in ihren Schlussbemerkungen diesbezüglich geltend, die Grünfläche zur Schlossmauer würde durch den geplanten Anbau in keiner Weise tangiert. Zum einen sei aufgrund der dicht bewachsenen Sträucher am Strassenrand ein Einblick zum Anbau praktisch nicht mehr möglich. Zum anderen käme der Anbau auf der Fläche des jetzigen Sitzplatzes zu stehen, weshalb die vorhandene Grünfläche selber nicht geschmälert würde. Folglich würde auch die virtuelle „Baulinie“ nicht überschritten und damit auch keine Sichtachse verletzt werden.