Baukörper im Grünraum zur Strasse würden die Situation mit dem Schloss störend beeinflussen und die Sichtachsen gefährden. Das ehemalige Bauernhaus auf der Parzelle Jegenstorf Grundbuchblatt Nr. D.________ müsse als Teil der historisch gewachsenen Situation betrachtet werden. Mit jeder Verunklärung der neuen Wohnbauten – mithin der drei Doppel-Einfamilienhäuser – mit Nebenbauten werde der Ansatz der Einheitlichkeit und somit die Unauffälligkeit der neuen „Siedlung“ geschmälert. g) Die Beschwerdeführenden machen in ihren Schlussbemerkungen diesbezüglich geltend, die Grünfläche zur Schlossmauer würde durch den geplanten Anbau in keiner Weise tangiert.