f) Mit Fachbericht vom 6. Oktober 2016 hat die KDP nun auch das vorliegend in Frage stehende Bauvorhaben geprüft. Sie hat festgehalten, dass im betroffenen Bereich des Schlosses eine langgezogene Kurve die Schlossmauer begleite, wodurch sich prägnante Sichtachsen auf die Schlossmauer, die dahinter liegenden Schlossgebäude und das Bauernhaus auf der Parzelle Jegenstorf Grundbuchblatt Nr. D.________ ergeben würden. Der geplante Anbau würde die im Rahmen der früheren Baubewilligungsverfahren gezogene virtuelle „Baulinie“ überschreiten. Bei einer Bewilligung des Anbaus würde sich deshalb die Frage stellen, wo die Grenze für Bauten ausserhalb dieser „Baulinie“ läge.