6 NHG12.13 Nichtsdestotrotz weist die Aufnahme in das KGS-Inventar daraufhin, dass es sich bei der Schlossgruppe um ein äusserst bedeutendes Objekt handelt. e) Aus den bisherigen Ausführungen geht hervor, dass sich die Bauparzelle an einer besonderen Lage befindet. Ein Bauvorhaben an dieser Stelle muss deshalb nicht nur zu