- Nichts Zusätzliches hinsichtlich des Schutzumfanges lässt sich im Übrigen aus dem Umstand ableiten, wonach die Schlossgruppe im KGS-Inventar als A-Objekt, mithin als Objekt von nationaler Bedeutung, aufgeführt ist. Dieses Inventar listet zwar jene Kulturgüter auf, für die das KGSG11 gilt, welches die Sicherung und den Schutz von Kulturgütern gegen schädigende Auswirkungen in Krisensituationen bezweckt. Das KGS-Inventar begründet aber keine qualifizierte Rücksichtspflicht gemäss Art. 6 NHG12.13