Dazu zählen ausser den genannten Bauten beim Eingang, das Waschhaus, die Orangerie, die Gartenlaube und der Badepavillon (General-Guisanstrasse 5A, 5B, 5C und 5E). Die erstgenannten stehen alle Raum schliessend an der Parzellengrenze, während letzterer mit dem zugehörigen "Portälchen" einen eigenständigen, räumlich leicht angehobenen Bereich innerhalb des Parkes umschliesst.“ RA Nr. 110/2016/86 8