- Ferner befindet sich die Bauparzelle teilweise auch im Perimeter des Schutzgebietes Schloss und Umgebung, zu welchem das GBR in Art. 514, ebenfalls unter dem Titel „Bau- und Nutzungsbeschränkungen“, Folgendes festhält: „1 Das im Zonenplan 2 bezeichnete Schutzgebiet umfasst das Schloss, die Schlossscheune mitsamt den Nebenbauten und die Parkanlage. Die Hauptbauten und der Schlosspark sind geschützt. 9 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 9/10 N. 5; BVR 2012 S. 20 E. 3.2, 2009 S. 328 E. 5.3, 2006 S. 491