Derartige Vorschriften müssen, um selbständige Bedeutung zu erlangen, konkreter gefasst sein als die Anordnungen des kantonalen Rechts, sie dürfen Letztere nicht bloss allgemein anders formulieren.8 Die Gemeinde Jegenstorf hat dies getan; ihr Baureglement enthält folgende selbständige Bestimmung zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: