c) Gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführenden fehlt es hingegen schon heute an einer Einheitlichkeit der drei Doppel-Einfamilienhäuser. So seien bereits bei deren Bau verschiedenförmige Autounterstände bewilligt worden. Zudem befände sich bloss auf einem Dach eine Solaranlage. Ausserdem habe die Gemeinde in der unmittelbaren Umgebung Häuser in verschiedensten Farben und Formen bewilligt.