Das Anbauprojekt nehme nun aber keine Rücksicht auf die bestehende Symmetrie der Hausfassade, und dies obwohl die Beschwerdeführenden im Rahmen ihrer Bauvoranfrage vom September 2015 auf dieses Erfordernis hingewiesen worden seien. Zwar hätten die Eigentümer der übrigen Doppel-Einfamilienhäuser schriftlich ihre Zustimmung zum Bauvorhaben der Beschwerdeführenden gegeben; sie hätten aber nicht vorbehaltslos zugestimmt, einen allfälligen Anbau an ihrem jeweiligen Gebäude ebenfalls in derselben Form und Art zu realisieren.