3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Es zog zudem die Akten der Gemeinde Jegenstorf betreffend die Baubewilligungsverfahren für die drei Doppel-Einfamilienhäuser bei und holte bei der Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) einen Fachbericht ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Beweisverfahren zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 30. Oktober 2016 Gebrauch. Die Gemeinde brachte mit Schreiben vom 25. Oktober 2016 keine weiteren Bemerkungen an.