2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 25. Juni 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheids vom 10. Juni 2016 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie machen insbesondere geltend, die Einheitlichkeit der drei Doppel- Einfamilienhäuser sei bereits heute nicht mehr gegeben. Der geplante Anbau sei zudem schlicht, farblich passend und füge sich optimal ins Gebäude ein. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 29. Juli 2016 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde.