b) Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 1'217.10 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher B.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt D.________, mit Beilage gemäss Ziffer 1, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Langnau i.E., Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP), eingeschrieben RA Nr. 110/2016/85 16 - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), z. H. Frau Kathrin Berger, per Kurier