Im Übrigen wird der Teilbauentscheid der Gemeinde Langnau im Emmental vom 20. Mai 2016 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'800.00 werden zu drei Vierteln, ausmachend Fr. 1'350.00, der Beschwerdegegnerin und zu einem Viertel, ausmachend Fr. 450.00, dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. a) Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von Fr. 5'349.70 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.