Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als leicht überdurchschnittlich zu werten, da mehrere Schriftenwechsel durchgeführt wurden und zweimal ein Fachbericht beim AGR eingeholt wurde. Die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses sind als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheinen Parteikosten von Fr. 7'132.95 (Honorar Fr. 6'500.00, Auslagen Fr. 104.60, Mehrwertsteuer Fr. 528.35) als angemessen. Die Kostennote des Anwaltes der Beschwerdegegnerin über Fr. 4'868.50 (Gebühr Fr. 4'320.00, Auslagen Fr. 187.90; Mehrwertsteuer Fr. 360.60) gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.