a) Der Beschwerdeführer bringt vor, die KDP – und mit ihr die Vorinstanz – stimmten dem Projekt zu, gäben gleichzeitig aber zu erkennen, dass künftig an der H.________strasse keine solch grossen Projekte mehr bewilligt würden. Der Beschwerdeführer befürchtet, selbst kein vergleichbar grosses Projekt verwirklichen zu können; er beruft sich auf das Gebot der Rechtsgleichheit.