Die Parkplätze werden damit künftig auf fremdem Grund liegen. Es ist daher sachgerecht, allfälligen Problemen in Zusammenhang mit der Parkierung vorzubeugen und den angefochtenen Entscheid mit einer entsprechenden Bedingung zu ergänzen. Die Beschwerdegegnerin hat sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt. Der angefochtene Teilbauentscheid wird daher mit folgender Bedingung ergänzt: Wird das Grundstück Langnau Grundbuchblatt Nr. F.________ vor Baubeginn parzelliert, so ist die Dienstbarkeit für das Benützungsrecht für 1–4 Abstellplätze für Motorfahrzeuge vor Baubeginn im Grundbuch einzutragen. 7. Rechtsungleiche Behandlung