26 BDE 110/2006/149 vom 7.3.2007 E. 3 RA Nr. 110/2016/85 12 2016, gestützt auf die Beratung der finanzierenden Bank werde die Parzellierung gemäss den getroffenen Vorbereitungen trotzdem vorgenommen und alle vorbereiteten Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Es sei sachgerecht, wenn die vorgesehenen Bedingungen im Teilbauentscheid aufgenommen würden.