Auf der Bauparzelle sind keine Abstellplätze geplant, sondern es sollen bestehende Abstellplätze bei der denkmalgeschützten Villa zur Verfügung stehen. Dort befinden sich 7 Abstellplätze, wobei die Villa fünf Wohnungen aufweist. Die Villa selbst weist damit eine Bandbreite von 2,5 bis 10 Abstellplätze auf (Art. 51 Abs. 2 BauV). Unter Beachtung des Parkplatzbedarfs der Villa können damit für das Bauvorhaben höchstens 4 Abstellplätze zur Verfügung gestellt werden.