a) Der Beschwerdeführer macht geltend, das Bauvorhaben beeinträchtige die Umgebung der denkmalgeschützten Villa bzw. den garten- und parkähnlichen Freiraum. Er verweist auf die KDP, welche zum geänderten Projekt ausgeführt habe, die "hohen volumetrischen und gestalterischen Anforderungen an einen Bau [seien] in diesem historischen Kontext nicht erfüllt". b) Mit der vor der Vorinstanz eingereichten Projektänderung wurde das geplante Gebäude um 90 cm gegen die H.________strasse verschoben und um 70 cm angehoben. Zudem wurde die Gebäudeform auf der Ostseite begradigt und die Wärmepumpe in den Keller verlegt. Damit wurde das Gebäude etwas von der denkmalgeschützten Villa wegversetzt.