Gemäss Nachtrag vom 17. Januar 2017 zum Dienstbarkeitsvertrag vom 3. Februar 2016 wird die Nutzungsübertragung vom Grundstück Langnau Grundbuchblatt Nr. I.________ auf das Grundstück Langnau Grundbuchblatt Nr. E.________ um 22 m2 auf insgesamt 297 m2 erhöht. Dass diese Fläche für eine Nutzungsübertragung zur Verfügung steht ist unbestritten. Die Grundstücksfläche von 392 m2 addiert mit der Nutzungsübertragung von 297 m2 ergibt eine anrechenbare Landfläche von 689 m2. Bei einer AZ von 0,5 resultiert eine zulässige BGF von 344,50 m2. Das Bauvorhaben hält mit einer geplanten BGF von 343,84 m2 die Ausnützungsziffer ein.