c) Die Gemeinde hat im angefochtenen Teilbauentscheid die Argumente der verschiedenen Einsprecher zusammengefasst. Für den Beschwerdeführer (Einsprecher Nr. 5) hat sie ausgeführt, dass dieser die Parkplatzsituation beanstande.10 In der Begründung führt die Gemeinde aus, das Bauvorhaben erfordere die Erstellung von 1–5 Abstellplätzen. Bei der bestehenden Villa existierten 7 Abstellplätze. Mit dem Neubau würden die beiden Liegenschaften 7 Wohneinheiten erhalten. Die Bandbreite für sieben Wohnungen betrage 4–14 Parkplätze. Die Bandbreite sei somit eingehalten.11