d) Der Beschwerdeführer bringt im Beschwerdeverfahren zwar keine gegenüber seiner Einsprache neuen Rügen vor. Allerdings hat er erst gegen die von der Beschwerdegegnerin vor der Vorinstanz eingereichte Projektänderung Einsprache erhoben und nicht bereits gegen das ursprüngliche Projekt. Mit Einsprache gegen die Projektänderung kann nur geltend gemacht werden, die Änderung sei rechtswidrig oder sprenge den Rahmen einer Projektänderung.5 Wer gegen das ursprüngliche Gesuch nicht Einsprache erhoben hat, kann also grundsätzlich nur noch gegen den Gegenstand der Änderung Einsprache – und damit auch Beschwerde – erheben, nicht aber auch gegen die