Mit Schreiben vom 7. Oktober 2016 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, mit der sie die BGF des Attikageschosses verringerte. Das Rechtsamt der BVE holte wieder einen Bericht des AGR betreffend die Berechnung der BGF des Attikageschosses ein und gab den Verfahrensbeteiligten anschliessend Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Mit Eingabe vom 19. Januar 2017 reichte die Beschwerdegegnerin einen Nachtrag für eine zusätzliche Nutzungsübertragung auf die Bauparzelle ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Fachberichte des AGR wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.