Mit Verfügung vom 5. September 2016 holte das Rechtsamt beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine Berechnung der Bruttogeschossfläche (BGF) des Attikageschosses und des 1. Obergeschosses des Bauvorhabens ein. Zudem erklärte das Rechtsamt, es beabsichtige den angefochtenen Teilbauentscheid mit einer Bedingung zu ergänzen, wonach der Dienstbarkeitsvertrag für den Nutzungstransfer sowie die Sicherstellung von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge vor Baubeginn im Grundbuch anzumelden ist und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme.