Mit Stellungnahme zu den Einsprachen ersuchte die Beschwerdegegnerin die Gemeinde, das geänderte Projekt ohne die Fassadenfarbe zu beurteilen und dafür die Teilbaubewilligung zu erteilen. Mit Gesamtentscheid vom 20. Mai 2016 erteilte die Gemeinde Langnau im Emmental die Teilbaubewilligung.