Am 8. März 2016 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, mit welcher das Gebäude um 90 cm gegen die H.________strasse verschoben und um 70 cm angehoben wird. Zudem ist die Begradigung der Gebäudeform auf der Ostseite vorgesehen. Die Gemeinde publizierte die Projektänderung und orientierte die Einsprecher, welche an ihren Einsprachen festhielten. Zudem gingen zwei weitere Einsprachen ein, darunter diejenige des Beschwerdeführers. Mit Stellungnahme zu den Einsprachen ersuchte die Beschwerdegegnerin die Gemeinde, das geänderte Projekt ohne die Fassadenfarbe zu beurteilen und dafür die Teilbaubewilligung zu erteilen.