1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 16. November 2015 bei der Gemeinde Langnau im Emmental ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Attika auf der Parzelle Langnau im Emmental Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2. Sie wird in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben von der Parzelle Langnau Grundbuchblatt Nr. F.________ abparzelliert, auf der sich eine Villa mit einem parkartigen, grossen Garten befindet. Die Villa ist im kantonalen Bauinventar als schützenswert verzeichnet (K-Objekt). Gegen das Bauvorhaben erhoben die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP), der Verein G.________ und der Berner Heimatschutz Einsprache.