Eine Bar fällt unter die Kategorie "Restaurant". Aufgrund der Geschossfläche von circa 300 m2 und unter Berücksichtigung des massgeblichen Korrekturfaktors beträgt die Bandbreite deshalb 9 bis 21 Abstellplätze für Motorfahrzeuge. Mit den 16 Autoabstellplätzen, die dem ehemaligen Musikclub zugeordnet wurden, kann auch der Bedarf an Abstellplätzen für den Betrieb der Shisha Lounge abgedeckt werden. Sollte diese Parkplätze in der Zwischenzeit ohne Bewilligung einer anderen Nutzung zugeführt worden sein, wäre es Sache der Beschwerdeführerin, im Rahmen eines baupolizeilichen Verfahrens für Abhilfe zu sorgen.