d) Mit der Gesamtbewilligung vom 2. Mai 2003 wurden dem früheren Musikclub die erforderlichen Abstellplätze verbindlich zugeordnet. Insbesondere wurden ihm auf dem Grundstück Roggwil Grundbuchblatt Nr. H.________, auf dem er sich befand, 16 Abstellplätze zur Verfügung gestellt. Der Musikclub wurde in der Zwischenzeit in eine Shisha Lounge umgenutzt. Gemäss Betriebskonzept handelt es sich um eine orientalische Bar mit Musik und Alkoholausschank. Zudem werden Wasserpfeifen angeboten. Eine nachvollziehbare Parkplatzberechnung für das neue Nutzungskonzept fehlt in den Vorakten. Eine Bar fällt unter die Kategorie "Restaurant".