Offenbar ist dieses Parkplatzkonzept bis heute noch nicht (vollumfänglich) realisiert worden. Grundsätzlich gilt deshalb das mit Gesamtentscheid vom 2. Mai 2003 bewilligte kurzfristige Parkplatzkonzept weiter, bis es durch ein anderes bewilligtes Parkplatzkonzept abgelöst werden kann. Sollten in diesem Zusammenhang baurechtswidrige Zustände vorliegen, wäre ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durchzuführen.