In ihren Schlussbemerkungen beantragte die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte, die Beschwerde sei abzuweisen. Sie macht insbesondere geltend, es bestehe ein bewilligtes Parkplatzkonzept, das trotz dem Wegfall der damals berücksichtigten Fläche auf dem Areal der K.________ AG längstens genüge, um die verlangte Parkplatzzahl sicherzustellen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2016/84 5