4. Dagegen reichte die Gemeinde Roggwil am 21. Juni 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 23. Mai 2016 und den Entzug der Betriebsbewilligung. Sie macht insbesondere geltend, es seien nicht genügend Abstellplätze für Motorfahrzeuge nachgewiesen. Es genüge nicht, dass ein Grundstück zur Regelung der Parkierung vorhanden sei. Folglich seien die materiellen Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht erbracht und der Betrieb gesetzeswidrig.