Am 27. März 2015 beantragte sie die Umnutzung des mit Gesamtentscheid vom 2. Mai 2003 bewilligten Musikclubs in eine Shisha-Lounge. In ihrer Stellungnahme vom 28. Mai 2015 wies die Gemeinde darauf hin, die fraglichen Parkplätze auf Parzelle Roggwil Grundbuchblatt Nr. M.________ seien für den Betrieb der K.________ AG bewilligt worden. Sie könnten deshalb nicht angerechnet werden. Am 14. Dezember 2015 teilten die RA Nr. 110/2016/84 4