3. Im Mai 2012 stellte die Gemeinde fest, dass vor der Liegenschaft G.________strasse 1 (Parzelle Roggwil Grundbuchblatt Nr. H.________) eine Holzveranda gebaut wurde. Sie erliess eine Baueinstellungsverfügung und forderte die Grundeigentümerin C.________ auf, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Am 13. Juli 2012 reichte Herr N.________ ein Baugesuch ein für den Neubau einer Holzveranda für die Aussenbewirtung der O.________ Lounge.