der G.________strasse (Land zwischen dem altem Bahntrasse und der SBB Neubaustrecke). Am 28. Dezember 2012 reichte sie eine Projektänderung ein, die auch die Parzelle Roggwil Grundbuchblatt Nr. M.________ (ehemaliges Bahntrassee) der C.________ miteinbezog. Am 20. März 2013 erteilte die EG Roggwil der K.________ AG die Baubewilligung. Darin anerkannte sie den Parkplatzbedarf von 126 Parkplätzen gemäss den Bedürfnissen der K.________ AG für die Nutzung durch deren Kundschaft und Mitarbeiter. Soweit sich diese Abstellplätze auf dem Grundstück der C.________ befanden, wurden sie jedoch nicht grundbuchlich sichergestellt.