Die Gemeinde nahm in ihrem Amtsbericht vom 11. Oktober 2002 die erforderliche Berechnung selbst vor. Aufgrund der Bruttogeschossfläche von circa 300 m2 und unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors für Restaurants ermittelte sie eine Bandbreite von 9 bis 21 Abstellplätzen für Motorfahrzeuge. Das damals für das Bewilligungsverfahren zuständige Regierungsstatthalteramt Aarwangen war der Auffassung, angesichts der geplanten Nutzung könne die Bandbreite nicht nach den allgemeinen Regeln berechnet werden. Anlässlich eines Bereinigungsgesprächs wurde die Bandbreite für Motorfahrzeuge deshalb auf 127 bis 161 Abstellplätze festgelegt.