1. Herr E.________ reichte am 24. August 2002 bei der Gemeinde Roggwil ein Baugesuch ein für die Umnutzung der ehemaligen Ausstellungshalle an der F.________strasse 68 (heute G.________strasse 1) auf Parzelle Roggwil Grundbuchblatt Nr. H.________ in einen Musikclub. Dem Baubesuch lag weder eine Berechnung der Abstellplätze bei noch waren diese im Situationsplan nachgewiesen. Die Gemeinde nahm in ihrem Amtsbericht vom 11. Oktober 2002 die erforderliche Berechnung selbst vor.