BSG 154.21) RA Nr. 110/2016/82 7 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 1'338.90 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Oberaargau, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Madiswil, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben